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Der Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper liefert  über die Trinkwasseraufbereitungsanlage Schürholz in Wermelskirchen-Dabringhausen für einen Großteil der Gemeinde Odenthal  Wasser aus der großen Dhünntalsperre. Das Wasserwerk der Gemeinde Odenthal versorgt daraus rd. 16.000 Einwohner mit Trinkwasser.
 

Das Trinkwasser in unserem Versorgungsgebiet hat eine Gesamthärte von 0,76 millimol pro Liter

(4,26°deutsche Härte) und liegt im Härtebereich weich.
 

Der Bereich Eikamp wird über die BELKAW, Bergisch Gladbach versorgt.
 

Die Wasserhärte des von der BELKAW versorgten Gebiets beträgt 10° bis 12° deutsche Härte.

Dies entspricht der Wasserhärte 2.
 

Eine jeweils aktuelle Trinkwasseranalyse finden Sie im Bereich Service.

Verbraucherinformationen
 

Wasserhärte Waschmaschinen- und Geschirrspülmaschinenbenutzung

Die Wasserhärte setzt sich im Wesentlichen aus dem Gehalt pro Liter an Calciumverbindungen zusammen.
Diese lagern sich an die im Wasch- und Spülmittel vorhandenen so genannten waschaktiven Substanzen an

und entziehen diese dem weiteren Reinigungsvorgang.
 

Durch richtige, dem Härtebereich ange-

passte Dosierung (siehe Hersteller-

empfehlungen) von Wasch- und Spül-

mitteln wird eine unnötige Belastung

der Gewässer vermieden.

Der Einsatz von Enthärtungsmitteln

ist nicht notwendig! (Sofern keine anders

lautenden Empfehlungen seitens des

Geräteherstellers vorliegen.)

Trinkwasser und Radioaktivität
 

Radionuklide sind natürliche Bestandteile der Erdkruste. Über Lösungs- und Transportvorgänge gelangen
diese aus dem Gestein in das Trinkwasser und können dort in unterschiedlichen Konzentrationen nach-

gewiesen werden. Die im Trinkwasser des WVV gemessenen Werte sind als unauffällig zu betrachten.

Uran
Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung in 2011 wurde der Grenzwert für Uran auf 10 Mikrogramm
pro Liter Wasser festgelegt. Die Messung des Urangehaltes im Trinkwasser des WVV lieferte einen Wert
von  <0,1 Mikrogramm  pro Liter Wasser.


Tritium und Gesamtrichtdosis
Für diese Parameter sind in der Trinkwasserverordnung Grenzwerte vorgegeben:
Tritium 100 Bq/l und Gesamtrichtdosis 0,1 mSv/a. Da jedoch die Ausführungsbestimmungen fehlen
(relevanteste Überwachungsstandorte, Kontrollmethode, Kontrollhäufigkeit) haben bisher weder durch
Wasserversorger noch Behörden hierzu flächendeckende Untersuchungen stattgefunden.

(Während Tritium einen eigenständigen Wert darstellt handelt es sich bei der Gesamtrichtdosis = Ingestionsrichtdosis um einen berechneten Indikatorwert in den die Gesamtaktivitätskonzentrationen

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