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Leistungsspektrum im öffentlichen Entwässerungsbereich:
 
Abwasserbeseitigung
•    Sammlung und Ableitung des Schmutzwassers
•    Sammlung, Ableitung und Behandlung des Niederschlagswassers
•    Entsorgung bzw. Verwertung der Rückstände aus der Abwasserreinigung und Kanalreinigung
•    Entsorgung von Fäkalien jeder Art (zum Beispiel Kleinkläranlagen, Gruben und Chemietoiletten)
•    Aufbau, Instandhaltung und Sanierung des Entwässerungssystems
•    Optimierung des Abwassersystems in ökologischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht

Abwassergebühren
 
Abwassergebühren werden zur Deckung der laufenden und festen Betriebskosten der Kanalisation erhoben.

Diese werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften bestimmt, wobei die so eingenommenen Mittel zweckgebunden für die Aufgaben des Abwasserbereichs eingesetzt werden. Die Kalkulation erfolgt prinzipiell

nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und wird von externen Wirtschaftsprüfern geprüft.
 
Dabei wird die Abwassergebühr in zwei Bestandteile (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) aufgeteilt,

um zum einen eine höhere Gebührengerechtigkeit zu schaffen und zum anderen einen Anreiz zu ökologischem Verhalten zu geben. Die Gebühr für Schmutzwasser wird auf Grundlage der verbrauchten Frischwassermenge erhoben.
 

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte den jeweiligen Satzungen in der derzeit gültigen Fassung.

(Menüpunkt „ÜBER UNS“)


 Die Niederschlagswassergebühr, die zusammen mit der Grundsteuer veranlagt wird, kann oftmals durch geringe Umbaumaßnahmen reduziert werden. Hierfür helfen Ihnen die Mitarbeiter der Kommunalbetriebe gerne weiter. Weitere Informationen finden Sie auch in der Entwässerungssatzung 66-3 der Gemeinde Odenthal.

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